StartseiteRatgeberAuch im Alter muss die Straße gereinigt werden

Gerichtsurteil

Auch im Alter muss die Straße gereinigt werden

Berlin / Lesedauer: 1 min

Sehr alt zu sein, schützt Eigentümer nicht davor, Straßenreinigungspflichten zu übernehmen.
Veröffentlicht:23.03.2015, 14:20

Artikel teilen:

Diese Aufgaben müssten Anlieger ungeachtet ihres Alters übernehmen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Schließlich haben sie die Möglichkeit, Dritte mit den Arbeiten zu beauftragen, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ (Heft 5/2015).

In dem verhandelten Fall hatte eine 95-jährige Eigentümerin beantragt, sie von der Straßenreinigungspflicht zu befreien. Laut dem Berliner Straßenreinigungsgesetz sollte sie vor ihrem Grundstück den Gehweg und die Hälfte der Straße reinigen. Dafür fühlte sie sich aber körperlich nicht mehr in der Lage.

Das Gericht lehnte den Antrag aber ab. Die betagte Eigentümerin müsse zumindest den Gehweg von Abfällen, Laub und Schnee befreien. Allerdings sei sie nicht verpflichtet, die Aufgaben selbst zu übernehmen, sondern könne auch eine Firma damit beauftragen.
Az.: VF 1 L 299.14