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Hass-Kommentare

Aufrufe zur Selbstjustiz auf Facebook sind strafbar

Neuland / Lesedauer: 3 min

Eine Tierquälerei in Neubrandenburg hat auf Facebook Reaktionen provoziert, die kaum noch zu ertragen sind. Die Schreiber machen sich fast alle strafbar.
Veröffentlicht:29.01.2018, 13:06

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Es klingeln immer wieder die Ohren, wenn man sich, wo auch immer, Kommentare von Leuten anhören muss, die von der eigentlichen Sache nichts verstehen. Was aber, in der Kneipe beim Bier zum Beispiel, als Stammtisch-Parole oder unter dem Einfluss diverser Starkgetränke abgetan werden kann, hat längst im Internet Dimensionen angenommen, die nachdenklich machen sollten.

Jüngstes Beispiel dafür, dass selbst in der ruhigen Stadt Neubrandenburg in einem sozialen Medium hasserfüllte Kommentare und Aufrufe zur Lynchjustiz kursieren, haben in Nordkurier-Berichten über einen zu Tode gequälten Hund ihren Ursprung. Der Fakt und die Meldung, dass die Staatsanwaltschaft auch schon Verdächtige im Visier hat, haben deutlich mehr als nur einen Sturm der Empörung und des Entsetzens bei vielen Lesern ausgelöst.

Aufruf zu Straftaten im Internet ist strafbar

Hier einige Beispiele, die mittlerweile auf unserer Nordkurier-Facebook-Seite gelöscht wurden: „Das sind keine Menschen, das sind Monster mit Haut überzogen”, „Steinigen, ich wäre dabei”, „Keimiges Dreckspack”, „Auch an einen Baum festbinden und dort vergammeln lassen, die Dreckschweine”, „Keine Gnade!”. Und so weiter. Hinzu kommt, dass „Hobby-Detektive” Fotos der vermeintlich Schuldigen im Internet hochgeladen haben, weil sie zu wissen meinten, wen die Staatsanwaltschaft der Tierquälerei verdächtigt.

Doch die öffentliche Verbreitung über die Netzwerke kann schnell eine Eigendynamik entwickeln, die die Aufrufe unkontrollierbar werden lässt – und illegal. Denn wer öffentlich zu Straftaten auffordert, macht sich gemäß § 111 Strafgesetzbuch selbst zum Täter: Es drohen eine Geldstrafe oder Haft von bis zu fünf Jahren. Das kann im Übrigen auch für die gelten, die solche Einträge retweeten oder teilen. Dabei ist es egal, ob sich der geschilderte Sachverhalt als zutreffend erweist, heißt es von Juristen: Ein privater Fahndungsaufruf in Bezug auf eine angebliche Straftat ist Selbstjustiz: Aber die Strafverfolgung ist in Deutschland – Notwehr ausgenommen – den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten.

Grundmisstrauen in die Strafverfolgung

Ganz abgesehen davon, dass ein Verdächtiger noch längst kein Schuldiger ist – was eigentlich, wenn der oder die „Detektive” sich irren? Im niedersächsischen Emden gab es vor knapp sechs Jahren so einen Fall. Nach dem gewaltsamen Tod eines kleinen Mädchens verhaftete die Polizei wenig später einen 17-jährigen Verdächtigen. Nachbarn fotografierten die Festnahme und verbreiteten das Bild des „Kindermörders” über das Internet. In der Folge versammelte sich ein Lynchmob vor der Wache und forderte die Herausgabe des „Täters”. Nur: Der Junge stellte sich als völlig unschuldig heraus.

Doch was bewegt Menschen dazu, Leute an den Pranger zu stellen? Die gefühlte Gerechtigkeit des Einzelnen ist verletzt, sagen Psychologen dazu. Dazu käme häufig ein Grundmisstrauen dieser Personen in die Strafverfolgung. Gerade bei extremen Straftaten oder bei besonders anrührenden wie dem Tod des jungen Hundes in Neubrandenburg empfänden Menschen die Strafen, wenn der Täter denn gefasst wird, als nicht hart genug.

Auch auf der Facebook-Seite des Nordkurier ist das oft genug der Fall. Die entsprechenden Kommentare mit persönlichen Beleidigungen oder gar Aufrufen zur Selbstjustiz werden dann üblicherweise mit Verweis auf die Haus-Regeln des Nordkurier verborgen. Bei mehrmaligen Verstößen sprechen wir den Nutzer dann nochmals darauf an, in wenigen Fällen wurden Nutzer für das Nordkurier-Angebot auch schon gesperrt. In Fällen, die als Straftat gelten können, lassen wir einen Juristen prüfen, ob der Kommentar gemeldet werden sollte.