Stammgast vor Gericht
Raub im Vollrausch
Demmin / Lesedauer: 3 min
Torsten H.* hat über einen langen Zeitraum viel getrunken, sehr viel. "Jetzt aber nicht mehr", versichert der 23-Jährige. Gleiches hat der Demminer bereits im März beteuert - und jetzt?
Gelassen - oder sollte man sagen routiniert - sitzt der Angeklagte neben seinem Verteidiger. Mit Tätowierungen im Gesicht, Piercings in Nase und Zunge. Der Fall, um den es diesmal geht, liegt vor dem im Frühjahr verhandelten. Zum Glück für ihn - so hat er seine Bewährung nicht gebrochen.
Mit Butterfly-Messer herumgefuchtelt
Rückblende: Im Juli vergangenen Jahres soll der 23-Jährige gemeinsam mit einem Kumpel aus einem Schuppen in Dargun ein Moped - Modell Schwalbe - gestohlen haben. Dass es den Zwischenfall gab, streitet der Angeklagte nicht ab. Er lässt seinen Verteidiger sprechen. Der gibt vor Gericht die Erklärung seines Mandanten ab. Demnach seien die beiden Freunde mit dem Fahrrad nach Dargun zum Baden gefahren. Es war ein heißer Sommertag, mehr als einen Kasten Bier hätten die Männer getrunken. Als sie stark alkoholisiert zurück nach Demmin wollten, hätten sie keine Lust mehr gehabt zu radeln. Da der Kumpel ortskundig gewesen sei, habe dieser gewusst, wo eine Schwalbe zu finden war. Dort seien sie hin.
Jetzt schaltet sich Torsten H. selbst an - beginnt zu erzählen. "Ich habe nur Schmiere gestanden", sagt er. Der Kumpane habe mit einem Butterfly-Messer herumgefuchtelt und das Moped genommen. Ob der Schuppen auf war, wisse er nicht. "Ich stand weiter weg", meint er. Grundsätzlich räumt er den räuberischen Diebstahl aber ein, den ihm der Staatsanwalt vorwirft.
Mehrfach vorbestraft
Torsten H. ist vor Gericht kein unbeschriebenes Blatt. Elf Eintragungen stehen in seinem Strafregister. Mehrfach war er wegen Diebstahls, Trunkenheit im Verkehr, Kennzeichenmissbrauchs und Fahren ohne Fahrerlaubnis angeklagt. Trotzdem möchte das Gericht dem geschiedenen Mann mit zwei Kindern - sechs Jahre und zehn Monate alt eine letzte Chance bieten. Der Staatsanwalt fordert eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf drei Jahre Bewährung. Das Schöffengericht geht mit diesem durchaus milden Strafmaß mit. Zusätzlich muss Torsten H. zu sechs weiteren Terminen zur Suchtberatung.
Eigentlich hätten ihm Zweifel kommen müssen, ob eine Bewährung noch angebracht sei, meint Richter Martin Stempel in seiner Urteilsbegründung. Aber er sehe, dass der 23-Jährige wieder auf den rechten Weg zu kommen scheint und wolle sich dem nicht entgegen stellen. Da sich der Angeklagte um seine Töchter kümmern möchte, gehe er als Richter davon aus, dass er seine Bewährung nicht gefährden werde. "Sie müssen sich aber vom Alkohol fern halten", warnt der Richter eindringlich. (*Name von der Redaktion geändert)