StartseiteRegionalBrandenburgLange Haftstrafe für 53-Jährigen nach Attacke auf Fluglehrer

Neu aufgerollter Prozess

Lange Haftstrafe für 53-Jährigen nach Attacke auf Fluglehrer

Frankfurt (Oder) / Lesedauer: 2 min

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf versuchten Mord. So weit gingen die Richter jedoch nicht.
Veröffentlicht:27.03.2015, 19:19
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Ein 53-jähriger Mann ist vom Vorwurf des versuchten Mordes an seinem Fluglehrer in 1500 Metern Höhe östlich von Berlin freigesprochen worden. Die Richter verhängten am Freitag im neu aufgerollten Prozess am Landgericht Frankfurt (Oder) jedoch eine Strafe von sieben Jahren Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung und eines Angriffs auf den Luftverkehr.

Sie sahen es als erwiesen an, dass der Flugschüler im Sommer 2013 während des Fluges mit einem Stein mehrmals gegen den Kopf des heute 75 Jahre alten Lehrers schlug und versuchte, mit den Daumen seine Augen einzudrücken. Ein Mordversuch könne aber nicht nachgewiesen werden, befand das Gericht. Vor gut einem Jahr war der Mann wegen dieses Vorwurfs zu neun Jahren Haft verurteilt worden, aber in Revision gegangen.

Verteidigung beantragt Freispruch

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hielten im zweiten Verfahren an dem Vorwurf fest. Sie gehen davon aus, dass der Mann Flugstunden buchte, um die Maschine gezielt zum Absturz zu bringen und sich so das Leben zu nehmen. Dadurch habe er in Kauf genommen, seinen Fluglehrer mit in den Tod zu reißen, so die Anklage. Die Verteidigung beantragte dagegen Freispruch.

Der Richter bezeichnete den Angriff des Angeklagten auf den Piloten am Freitag als heimtückischen Überfall. „Er hat alles getan, um ihn in Sicherheit zu wiegen.“ Mit seiner Attacke habe der Mann einen „Beinahe-Absturz“ verursacht. Nur durch das Eingreifen des Piloten sei Schlimmeres verhindert worden. Dem Fluglehrer war es gelungen, die im Sinkflug befindliche Maschine auf einem Acker notzulanden.

Richter sieht keinen Beweis für Mordversuch

Der Richter betonte, es bleibe unklar, ob der Sinkflug aktiv vom Flugschüler eingeleitet oder durch den Ringkampf entstanden sei. Zusammenfassend sagte er: „Wir wissen es nicht.“ Auch könne nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte sich umbringen wollte.

Der Mann, der aus Griechenland stammt und mithilfe eines Übersetzers sprach, hatte die Vorwürfe der Anklage stets bestritten und eine andere Version geschildert: Der Fluglehrer habe ihn vor und während des Fluges belästigt, deshalb habe er sich gewehrt, sagte er. Die Richter hielten diese Angaben nicht für glaubhaft.

Alle Prozessbeteiligten wollen nach eigenen Angaben prüfen, ob sie Revision einlegen wollen. Die Frist beträgt eine Woche.